Archiv 2019
04.11.19, ergänzt am 18.01.20: Trauer um Dorothea Buck (102)
Am 09. Oktober 2019 verstarb im Alter von 102 Jahren Dorothea Buck in Hamburg. Frau Buck war Mitgründerin des Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. (BEZ) 1987, Mitgründerin und Ehrenvorsitzende des Bundesverbands der Psychiatrie-Erfahrenen sowie Bildhauerin und Autorin. In der Zeitung „Eppendorfer – Zeitung für Psychiatrie und Soziales“ gibt es einen ausführlichen Nachruf zum Wirken von Dorothea Buck. Ebenso im Newsletter Behindertenpolitik Nr. 79 vom Dez. 2019.
Nachruf auf Dorothea Buck: „Die Beziehungslosigkeit der Psychiater zu ihren Patienten widersprach allem Menschlichen“
Newsletter Behindertenpolitik, Dez. 2019 – Nr. 78
Trauer um Dorothea Buck
Dorothea Buck, Ehrenvorsitzende der Psychiatrie-Erfahrenen, ist am 9. Oktober gegen 9 Uhr morgens in Hamburg gestorben. Sie sei „sanft entschlafen“, berichtete auf EPPENDORFER-Anfrage Alexandra Pohlmeier.
EPPENDORFER 09.10.19
Siehe ergänzend:
05.04.17: Kampf für Reform der Psychiatrie – NS-Opfer Dorothea Buck wird 100
Von Stephanie Lettgen, dpa
Zwangssterilisation, Dauerbäder, Beruhigungsspritzen – in der NS-Zeit erlebt die psychisch erkrankte Dorothea Buck Schreckliches. Seither setzt sich die Hamburger Bildhauerin und Autorin unermüdlich für Veränderungen in der Psychiatrie ein. Nun feiert sie den 100. Geburtstag.
Anm.: Klara Nowak und Dorothea Buck gründeten zusammen mit anderen Betroffenen 1987 den Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (BEZ).
Zum Artikel zum 100. Geburtstag von Dorothea Buck
29.08.19: Programmhinweis: BEZ-Interview im Deutschlandfunk
Am Do., den 29.08.2019 gab es im Deutschlandfunk (DLF) von 19:15 Uhr bis 20:00 Uhr in der Sendung „Zeitzeugen im Gespräch“ ein Gespräch mit Margret Hamm vom Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten. Die Sendung ist danach auf der Webseite des DLF online abrufbar.
16.09.18, ergänzt 25.08.19: Aktionen gegen die geplante Widerspruchslösung bei Organspenden
Seit Anfang 2018 wird verstärkt über die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden diskutiert. Das bedeutet, wer nicht zu Lebzeiten widerprochen hat, dem sollen automatisch Organe nach Feststellung des Hirntodes entnommen werden dürfen.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht sich seit September 2018 für diese Lösung stark. Mittlerweile hat er zusammen mit dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach im Deutschen Bundestag einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgelegt. Unterstützung bekommt Spahn auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Gesetzentwurf wurde zusammen mit einen fraktionsübergreifenden Gegenentwurf bereits am 26.06.2019 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die endgültige Beratung ist für nach der Sommerpause geplant.
Zur Erinnerung: In Belgien wird seit geraumer Zeit bereits die Sterbehilfe mit einer Organspende verbunden. Zudem gilt der Hirntod in kritischen Fachkreisen nicht als Tod des Menschen sondern als unumkehrbarer Prozess im Sterben, der bei einer Organspende unterbrochen wird. Von Leichen kann man keine lebensfrischen Organe entnehmen.
Protest gegen den Gesetzesvorstoß
Im Zuge der Organspende-Debatte stellen viele Menschen die Frage, was man gegen die geplante Einführung der Widerspruchslösung tun kann. Das bereits 2011 gebildete „Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden“, das auch die AG-BEZ unterstützt, hat ein paar Infos zusammengestellt, die den persönlichen Protest erleichtern sollen. Auf der Bündnis-Webseite www.organspende-widerspruch.de finden Sie unter der Rubrik „Aktionen“ fünf ganz konkrete Tipps wie Sie helfen können, das Vorhaben zu stoppen. Zudem gibt es dort umfassende weitere Informationen zum Stand der Debatte.
31.01.19: Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte ergänzt
Ende 2016 haben wir eine umfangreiche Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte von 1953 bis heute veröffentlicht. Diese Zusammenstellung wurde nun ergänzt bezüglich Entschädigungsleistungen ab Januar 2019.
Ab 1. Januar 2019 erhalten alle Zwangssterilisierten und 1 „Euthanasie“-Geschädigter sowie betroffene Heimbewohner monatlich 415 Euro. Zuvor waren es monatlich 352 Euro.
» Zur Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte
30.01.19: Ausstellung und Veranstaltungsreihe „Von der Sachsenburg nach Sachsenhausen“ vom 07.02. bis 24.03.2019 in Lemgo
Vom 07.02. bis 24.03.2019 gibt es in Lemgo im Museum Hexenbürgermeisterhaus eine Ausstellung und Veranstaltungsreihe: „Von der Sachsenburg nach Sachsenhausen. Bilder aus dem Fotoalbum eines KZ- Kommandanten“.
Dort gibt es am 20.03.2019 ab 19:00 Uhr einen Vortrag: „Im Nationalsozialismus selektiert und in der Bundesrepublik ausgegrenzt – Zur Geschichte der Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten und zu den Folgen für die Opfer“.
Referentin ist Margret Hamm von der AG BEZ.
Zum ausführlichen Programmflyer zur Ausstellung und der Veranstaltungsreihe (PDF-Format)
Meldungen 2009 – 2022
Weitere Meldungen von 2009 bis 2022 zum Thema Euthanasie, Zwangssterilisation und der Arbeit der AG-BEZ finden Sie in unserem Archiv.