Einführung zum Thema „Euthanasie“ und Zwangssterilisation

Bild Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933

Bild Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933

Am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (bekannt als Erbgesundheitsgesetz) erlassen. Es trat am 01.01.1934 in Kraft. Es war das erste Rassegesetz der Nationalsozialisten. Auf seiner Grundlage wurden bis 1945 etwa 400.000 Menschen, die an einer körperlichen oder geistigen Krankheit litten oder nur im Verdacht einer solchen standen, zwangsweise sterilisiert. Dieser Verdacht genügte, um die Betroffenen in eine Anstalt einzuweisen. Der größte Teil, der durch Meldebögen und Denunziation erfassten Menschen, war nicht erbkrank.

Am 1. September 1939 ordnete Adolf Hitler durch einen persönlichen Erlass den Beginn der bereits geplanten „Euthanasie“ an. In den „Euthanasie“-Gasmordanstalten und anderen Heil- und Pflegeanstalten wurden etwa 300.000 Menschen durch Gas, Medikamente oder gezieltem Verhungernlassen ermordet.

Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte, die durch den nationalsozialistischen Massenmord an Kranken, Behinderten und sozial Stigmatisierten ihre nächsten Angehörigen verloren haben, gehören zu den ausgegrenzten NS-Opfern und sind bis heute nicht den anerkannten NS-Verfolgten gleichgestellt. Sie tragen zudem schwer an dem Vorurteil, sie selbst oder ihre Familien seien „minderwertig“ oder „lebensunwert“ gewesen.

1987 Gründung Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.

Vor diesem Hintergrund wurde 1987 in Detmold der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. gegründet. Er arbeitet bundesweit. Vor der Gründung des Bundes hatten Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte keinen Kontakt untereinander. Während der NS-Zeit war es verboten, über das Erlebte zu reden, aber auch nach der Zeit des Faschismus blieb beiden Opfergruppen diese Isolation.

Die Opfer der damaligen Zwangsmaßnahmen sind hochbetagt, viele leben sehr zurückgezogen. In Gesprächskreisen versuchen wir, sie aus ihrer Isolation herauszuführen, damit sie untereinander über ihre Probleme reden können. Wir leisten betreuende Hilfe. Bei Anträgen und Behördenangelegenheiten helfen wir und forschen in Archiven nach Beweisunterlagen.

Durch unsere Arbeit haben wir schon vielen Betroffenen helfen können. Falls Ihnen zwangssterilisierte Menschen oder Angehörige von „Euthanasie“-Opfern bekannt sind, weisen Sie bitte auf unseren Bund hin. Mehr über unsere Arbeit und unsere Ziele erfahren Sie unter „Wir über uns“.

Noch ein wichtiger Hinweis für diejenigen, die unseren Verein schon länger kennen: Der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. löste sich zum 31.12.09 in der Rechtsform als e.V. auf und arbeitet ab 01.01.2010 weiter unter dem neuen Namen Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.

Hinweis 01.11.24: Auflösung Arbeitsgemeinschaft BEZ zum Jahresende 2024 und Archivierung der Webseite

BEZ-Logo UhrZum Jahresende 2024 wird die Arbeitsgemeinschaft BEZ aufgelöst, das heißt diese Internetseite wird nicht weiter gepflegt. Sie dient nur noch auf unbestimmte Zeit als Archiv zur Dokumentation unserer vergangenen Arbeit.

Da der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten 1987 von den Opfern für die Opfer gegründet worden ist und inzwischen fast alle Betroffenen verstorben sind, beenden wir unsere opferbezogene Arbeit zum 31.12.2024.

Für sämtliche Anfragen zum Thema „Euthanasie“ und Zwangssterilisation wenden Sie sich daher bitte an die Institutionen in unserer Rubrik Adressen. Diese helfen Ihnen gerne weiter. Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung, vielen Dank!

Inhalte dieser Seiten

Mit diesen Seiten wollen wir alle Interessierten über unsere Arbeit informieren, Hintergrundinfos zum Thema „Euthanasie“ und Zwangsterilisierung liefern und Diskussionen anregen. Und nicht zuletzt dafür sorgen, dass die Opfer von damals und die Schicksale, die dahinter stehen, niemals vergessen werden.