Entschädigung von „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten
Stand 30.03.2023
Nachfolgend haben wir chronologisch sortiert Informationen und Dokumente zur bisherigen Debatte um die Entschädigung von „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten zusammengestellt. Diese Rubrik befindet wird weiter ergänzt.
Beachten Sie hierzu bitte auch die ergänzende Rubrik zur Rehabilitation.
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Darum geht es:
- Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Erbgesundheitsgesetz)
- Neufassung der Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien)Vom 28. März 2011
Bundesgesetze und Bundestagsdrucksachen zur Vorgeschichte der Entschädigung 1953 – 1974
Die aufgeführten Gesetze begleiten die Auseinandersetzungen um Entschädigungen. Wir werden sie weiter ergänzen.
Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 18.9.1953
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Ausgabe zu Bonn am 21.September 1953, Nr. 62
2. Deutscher Bundestag — 191. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Februar 1957
Hier: Frage des Abg. Ritzel (SPD) betr. Recht auf Entschädigung für auf Grund der nationalsozialistischen Gesetzgebung sterilisierte Personen
Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10.07.1958
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Ausgabe zu Bonn vom 12. Juli 1958, Nr. 22
Protokoll der 34. Sitzung des Ausschusses für Wiedergutmachung am 13. April 1961 in Bonn, Bundeshaus
74 Seiten (5,79 Mb)
Gesetz über den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts vom 28.12.1968
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Ausgabe zu Bonn vom 30. Dezember 1968, Nr. 98
Fünftes Gesetz zur Reform des Strafrechts (5. StrRG) vom 18.06.1974
Bundesgesetzblatt, Teil 1, Ausgabe zu Bonn vom 21. Juni 1974, Nr. 63
Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte
Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte werden entschädigungspolitisch bislang nicht als NS-Verfolgte anerkannt und den anderen Verfolgten des Nationalsozialismus nicht gleichgestellt, obwohl zeitgeschichtliche Forschungen den rassistischen Charakter des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) ergründet und belegt haben. Die Opfer von Zwangssterilisation und „Euthanasie“ waren im Bundesentschädigungsgesetz (BEG) quasi nicht vorgesehen.
Die Opfergruppe der Zwangssterilisierten wurde fast ausnahmslos aus dem BEG ausgeschlossen, da diese zum größten Teil aufgrund von Erbgesundheitsgerichtsbeschlüssen zwangssterilisiert worden waren. Zwangssterilisationen aufgrund dieser Beschlüsse wurden nicht als rassistische Verfolgung im BEG anerkannt. So konnten die Opfer keinen Anspruch nach dem BEG geltend machen. Eine Möglichkeit zur Entschädigung bestand für sie erst seit 1980. Die Kinder der im Verlauf der „Euthanasie“ ermordeten Opfer haben erst seit 2002 die Möglichkeit, eine sogenannte Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin waren auch sie – bis auf ganz wenige Ausnahmen – von der einer Entschädigung ausgeschlossen.
Zur Zeittafel zur Entschädigungspolitik für Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte (aktualisiert 30.03.2023)
Ergänzung März 2023:
Die laufende Leistung wurde gem. dem Erlass des BMF vom 14.02.2022 rückwirkend zum 01.09.2021 für alle Zwangssterilisierten sowie betroffene Heimbewohner von 580,00 Euro auf 600,00 Euro erhöht. Die Erhöhung wurde unverzüglich umgesetzt. Für 2023 ändert sich an der Höhe nichts.
Zum Stichtag 31.12.2022 lebten noch 29 entschädigungsberechtigte Zwangssterilisierte. Es gibt noch einen beihilfeberechtigten „Euthanasie“-Geschädigten. Ende 2021 waren es noch 36 entschädigungsberechtigte Zwangssterilisierte.
Übergangsleistungen auch für Witwen und Witwer von AKG-HR seit 2021
Diese Übergangsleistungen werden nur auf Antrag gezahlt, wenn der Antragssteller zum Todeszeitpunkt des Ehegatten verheiratet war.
„Übergangsleistungen werden längstens neun Monate gewährt. Sie beginnen in dem Monat, der dem Tod des NS-Opfers folgt. Sie enden nach neun Monaten oder dem Tod der berechtigten Person.“ In: Merkblatt für Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Der Antrag ist auf einem vorgeschriebenen Vordruck des BADV, der auch im Internet herunterladbar ist, zu stellen.
Siehe dazu Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, dort rechte Infobox.
Dem Antrag sind beizufügen:
die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, ggf. Vollmacht oder Beschluss des Vormundschaftsgerichts, Eheurkunde, Sterbeurkunde des NS-Opfers, Rentenbescheid bzw. Bescheid über die Zahlung laufender Leistungen und eine unterschriebene Abtretungsvereinbarung bei Beantragung oder Bezug einer Hinterbliebenenrente oder laufender Hinterbliebenenbeihilfe (siehe Merkblatt Übergangsleistungen)
Der Antrag ist an das
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
11055 Berlin
zu richten.
Für Auskünfte steht Ihnen ein telefonischer Service unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: (030) 187030 1324.
(Diese Information erhielten wir im Februar 2023.)
Weiteres zum Thema Entschädigung
20.11.17: Resolution: NS-Verfolgten helfen, Entschädigungen garantieren, Verfahren erleichtern
„Verweigert und Verspätet – NS-Verfolgte und ihr Kampf um Anerkennung und Entschädigungen“. Dies war das Thema der 19. Jahrestagung des Forum Justizgeschichte e.V. vom 22. bis 24. September 2017.
Als Vertreter*innen von NS-Verfolgten-Organisationen nahmen teil: Margret Hamm (Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten, Berlin) und Dr. Jost Rebentisch (Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V., Köln).
Die Tagung schloss mit der Erarbeitung der nachfolgenden Resolution.
Resolution: NS-Verfolgten helfen, Entschädigungen garantieren, Verfahren erleichtern
24. September 2017, 2 Seiten PDF-Format
Ergänzende Informationen zur Jahrestagung mit Präsentationen
06.02.13: Erneute Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte und Zwangssterilisierte
Am 29.01.13 hat die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte und Zwangssterilisierte gestellt. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Fragen. Die Beantwortung steht noch aus und finden Sie hier, sobald diese verfügbar ist.
Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte und Zwangssterilisierte
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 17/8729)
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ilja Seifert, Jan Korte, u.a. und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/12253, 29.01.13 (5 Seiten)
Siehe ergänzend dazu die 1. Kleine Anfrage und die Stellungnahme der AG BEZ:
15.02.12, ergänzt am 02.03.12 und 25.05.12: Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Entschädigungsleistungen für „Euthanasie-Geschädigte“
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat am 06.02.12 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Entschädigungsleistungen für „Euthanasie-Geschädigte“ gestellt. Nachfolgend finden Sie den Text der Anfrage, die Antwort der Bundesregierung vom 27.02.12 (Drucksache 17/8729) und eine Stellungnahme der AG BEZ dazu vom Mai 2012.
Entschädigungsleistungen für „Euthanasie-Geschädigte“
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ilja Seifert, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/8589
Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/8729 27.02.12
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext der kleinen Anfrage.
Siehe ergänzend dazu die Pressemitteilung der Linken:
Bundesregierung versagt bei Entschädigung von ,Euthanasie“-Opfern
„Die Entschädigung von Opfern des NS-„Euthanasie“-Programms ist eine Geschichte des Scheiterns“, bilanziert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/8729). Sie fährt fort:
„Vor über einem Jahr hat der Bundestag einmütig die Ausweitung der monatlichen Zahlungen für die Opfer von Zwangssterilisation auf die ,Euthanasie“-Opfer beschlossen. Doch das Ergebnis ist bitter: Ganzen drei Personen kommt dies zugute.
PRESSEMITTEILUNG Die Linke. im Bundestag 02.03.12
Stellungnahme der AG-BEZ zur Antwort der Bundesregierung vom 22.2.2012 auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (Bundestagsdrucksachen 17/8589 und 17/8729)
Vom Mai 2012 (4 Seiten)
Keine Würdigung der Opfer, sondern ein politischer Schandfleck
Zum gegenwärtigen Stand der Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte
Von Volker van der Locht, Essen
Newsletter Behindertenpolitik, März 2012 (hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors)
08.06.11, ergänzt am 29.06.11 und 29.08.11: AKG-Härterichtlinienänderung für Euthanasie-Geschädigte: Ausführende Behörde verweigert Auszahlungen
Als wir unsere Pressemitteilung vom April mit dem Anschreiben an die Opfer und dem formlosen Antrag für die „Euthanasie“-Geschädigten auf unsere Homepage stellten (siehe unten 21.04.11), glaubten wir noch, dass die geänderten Entschädigungsleistungen von der ausführenden Behörde umgesetzt würden. Es sollten ja das erste Mal auch die „Euthanasie“-Geschädigten eine monatliche Rente erhalten. Doch es kam anders. So haben wir zu dem seit April praktizierten Umgang mit der Opfergruppe der „Euthanasie“-Geschädigten wie folgt Stellung genommen:
Und wieder werden NS Opfer diskriminierend ausgegrenzt
PRESSEMITTEILUNG AG BEZ 08.06.11
Zudem haben wir am 22.06.11 einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien verschickt.
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. August 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Hier Frage Nr. 31: Dr. Seifert, Ilja (DIE LINKE.): Ausschluss der Kinder „Euthanasie“-Geschädigter von den monatlichen Leistungszahlungen in den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 28. März 2011
Siehe ergänzend zur Diskussion den folgenden Artikel:
Diskriminierung als Wohltat
Der Versuch des Bundestags, die Entschädigung für die Opfer der NS-»Euthanasie« abschließend zu regeln, hat für die Betroffenen fatale Folgen.
Von Rolf Surmann
KONKRET Nr. 08/2011
Hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Konkret-Verlags
Nazis erklärten Mutter für geisteskrank
66 Jahre nach dem Krieg werden Euthanasieopfer nicht immer anerkannt – Helmut Heinze deckt eine traurige Wahrheit auf
Von Linda Zuber
Westfälische Rundschau 07.05.11
Aktuell 2011: Erstmals auf Antrag monatliche Entschädigungsleistungen für „Euthanasie“-Geschädigte
Der Deutsche Bundestag hat am Gedenktag für die NS-Opfer am 27.1.2011 dem Antrag zur Änderung von Entschädigungsleistungen für Opfer von Zwangssterilisierung und „Euthanasie“ zugestimmt. (Siehe zur Bundestagsdebatte unsere Zusammenstellung vom 27.01.11 unten).
Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 1.4.2011 tritt diese Neufassung der AKG-Härterichtlinien rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft.
Damit bekommen erstmals auch „Euthanasie“-Geschädigte – das sind die Kinder der ermordeten „Euthanasie“-Opfer – die Möglichkeit, eine monatliche Entschädigungsleistung zu erhalten (291 Euro). Diese Entschädigung erhält ein Opfer aber nur, wenn ein formloser Antrag bei der Bundesfinanzdirektion West (RF 42), Neusser Str. 159, 50733 Köln gestellt wird. Dies teilte das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 8.4.2011 der Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigte und Zwangssterilisierten (AG BEZ) mit.
Die AG BEZ hält auf ihrer Webseite an dieser Stelle einen Musterantrag im PDF-Format zum Runterladen bereit. Zudem gibt es dort weiterführende Informationen zur Neuregelung der diesbezüglichen AKG-Härterichtlinien.
Nach der Neuregelung orientiert sich die Höhe der Entschädigungsleistung „an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten.“ (siehe Drucksache 17/4543). Die Entschädigungsleistung für Zwangssterilisierte wird von Amtswegen von derzeit 120 Euro auf monatlich 291 Euro und das sogenannte Heimtaschengeld von 102,26 Euro monatlich auf 150 Euro erhöht.
Weitere Informationen:
Anschreiben für Mitglieder und Freunde der AG BEZ zum Musterantrag
Aktuelle Debatte zur Entschädigung 2011:
Bundestagesantrag zu Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus
In der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 27. Januar 2011 dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, debattierten die Abgeordneten im fast leeren Plenum über eine Erhöhung der Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus (Siehe dazu den zugrunde liegenden überfraktionellen Antrag, Drucksache 17/4543 vom 26.01.2011). Nach gut 30 minütiger Aussprache wurde einer Erhöhung zugestimmt, wobei der eigentliche Antragstext des Bundestags die Angehörigen als „Euthanasie“-Geschädigte ursprünglich nicht erwähnte, sondern lediglich „die Opfer von ‚Euthanasie‘-Maßnahmen“ benannte, obwohl zuvor in der Begründung zwischen den „Opfern von ‚Euthanasie‘ und ihren Angehörigen“ unterschieden worden war.
Nachfolgend finden Sie die Mitteilung des Bundestages dazu, die Drucksache und das Plenarprotokoll. Weitere Informationen der AG-BEZ folgen in Kürze.
- Vier Fraktionen fordern Erhöhung der Leistungen für Opfer von Zwangssterilisation
Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Opfer von Zwangssterilisation während der Zeit nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen dürfen auf eine Erhöhung ihrer laufenden monatlichen Leistungen hoffen.
HIB Heute im Bundestag – 27.01.11
Anm.: Der ursprüngliche Mitteilungstext ist leider nicht mehr abrufbar nach der Webseitenumstellung des Bundestages. Daher verlinken wir hier auf die gesamte Tagesübersicht mit den Beschlüssen. Dort finden Sie den relevanten Text zum Beschluss unter der Überschrift „Opfer von Zwangssterilisation bekommen höhere Entschädigung“.
- Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode, Drucksache 17/4543 vom 26.01.2011Antrag angenommen in der Sitzung vom 27.01.11 mit den Stimmen des ganzen Hauses
- Plenarprotokoll der 87. Sitzung des Deutschen Bundestages von Donnerstag, dem 27. Januar 2011
Dort Tagesordungspunkt 9 (Seiten 116 – 122), Aussprache und Abstimmung über Antrag „Entschädigungsleistungen für Opfer der Zwangssterilisierung und der „Euthanasie“ in der Zeit des Nationalsozialismus“, Drucksache 17/4543 vom 26.01.2011 (1.5 MB)
Siehe ergänzend dazu folgenden Beitrag:
- Dreißig Minuten
Rolf Surmann
Der Bundestag hat nach langem Drängen des Bundes der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten (BEZ) am 27. Januar für eine Verbesserung der Entschädigungsregelungen gestimmt.
KONKRET 4/2011 (S. 25), hier veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors